World of Art – AGB & Impressum


Impressum

The Art Organisation GbR
Lea Grebe, Camill von Egloffstein
Sommerstraße 24, 81543 München
Deutschland

info@world-of-art.biz
+49 157 73 55 55 78

Steuernummer: 143/514/70675

Gestaltung: www.hellolukas.de


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Versteigerungsbedigungen
Die folgenden Bedingungen der „The Art Organisation GbR” gelten für die Auktionen, sowie den Nachverkauf der Kunstobjekte.


1.

The Art Organisation GbR versteigert öffentlich als Vermittler im Namen der Künstler, welche hier die sogenannten Einlieferer darstellen. Die Auktionen, die durch The Art Organisation, nachfolgend „Versteigerer“ genannt, angeboten und durchgeführt werden, sind öffentlich zugängliche und freiwillige Versteigerungen gegebenenfalls gebrauchter Objekte, an welchen jeder Interessierte teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf sind daher hier nicht zutreffend. Diese Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend auch für den sogenannten Nachverkauf der Kunstobjekte – außerhalb der Auktion.


2.

Bieter kaufen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Sollte dies nicht der Fall sein und ein Bieter möchte im Namen eines Dritten mitbieten, so hat dieser – vor dem Zuschlag – eine schriftliche Vertretungsvollmacht vorzulegen. Schriftliche Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor der Auktion vorliegen und das Kunstobjekt mit dazugehöriger Katalognummer und das gewillte Gebot, das sich als Zuschlagsbetrag ohne Aufgeld und Umsatzsteuer versteht benennen. Sollten diese Details vorab nicht genau benannt worden sein, gehen sie zu Lasten des Bieters – im Zweifelsfall ist die Katalognummer und nicht der Titel des Objekts entscheidend. Gebote, die am Tag der Auktion eingehen, werden nur unter Vorbehalt zugelassen.


3.

Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Bieter und dem Einlieferer ein Kaufvertrag zustande. Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebots kein höheres Gebot eingeht. Der Auktionator kann unter Vorbehalt zuschlagen – insbesondere dann, wenn der Limitpreis nicht erreicht wurde. Dieses Gebot behält seine Gültigkeit für die Dauer von drei Wochen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Annahme des Gebots, so erlischt der Zuschlag. Wird durch einen anderen Bieter das Limit geboten, kann der Zuschlag – ohne Benachrichtigung des ursprünglichen Bieters – für den höheren Bietenden erfolgen.

Der Versteigerer sowie auch der Einlieferer können sich den Zuschlag vorbehalten oder gar verweigern, wenn ein triftiger Grund vorliegt.

Telefonbieter werden vor Aufruf des gewünschten Lots angerufen, falls sie sich hierfür vorab registriert haben. Bei telefonischen Geboten können wir keine Garantie geben, dass eine Verbindung zustande kommt. Dies gilt auch für die Internetverbindung. Wir empfehlen eine frühzeitige Abgabe des Gebots, um sicherzugehen, dass das Gebot in der Auktion berücksichtigt wird. Bei Geboten, die den selben Betrag beziffern, entscheidet die zeitliche Reihenfolge, wann das Gebot bei uns eingegangen ist. Sollte ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden sein, ist der Versteigerer dazu befugt, den Zuschlag zurückzunehmen und das Objekt erneut zu versteigern. In diesem Fall erlischt der ursprüngliche Zuschlag.


4.

The Art Organisation übernimmt keine Garantie für Mängel an den Kunstobjekten. Gewährleistungsansprüche richten sich daher ausschließlich an den Einlieferer. Alle Angaben im Katalog sind ohne Gewähr gemäß § 443 BGB. Dies beinhaltet auch, dass die im Katalog, im Internet und in der Auktion verwendeten digitalen Fotos in Größe und Farbgebung vom Original Objekt abweichen können. Ebenfalls in Bezug auf Bagatellschäden, altersbedingte Gebrauchsspuren und normale Abnutzungserscheinungen, die den Wert des Kunstobjekts nicht wesentlich beeinflussen. Die angebotenen Kunstobjekte können vor der Versteigerung besichtigt werden. Ein Widerrufsrecht des Käufers besteht mangels gesetzlicher Grundlage nicht. haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auch für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch The Art Organisation GbR beruhen.


5.

Die vom Käufer geschuldeten Beträge sind mit Erteilung des Zuschlags fällig. Zahlungen sind in bar an den Versteigerer zu leisten. Hat sich dieser mit unbarer Zahlung einverstanden erklärt, gehen alle Steuern und Gebühren einer unbaren Zahlung zu Lasten des Ersteigerers.

The Art Organisation GbR ist nicht verpflichtet, das ersteigerte Objekt vor vollständiger Bezahlung der vom Käufer geschuldeten Beträge herauszugeben. Ferner ist es berechtigt, die Rechte des Einlieferers sowie im eigenen Namen die bereits genannten Ansprüche gegenüber dem Käufer geltend zu machen und gegebenenfalls einzuklagen.


6.

Zahlungsverzug tritt zwei Wochen nach Erteilung des Zuschlags ein. Bei Zahlungsverzug fallen Zinsen in Höhe von 1% des geschuldeten Betrags pro angebrochenem Monat an. Der Einlieferer, vertreten durch The Art Organisation, kann bei Zahlungsverzug wahlweise auf Erfüllung des Kaufvertrags bestehen oder vom Vertrag zurücktreten und nach Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern.


7.

Der Käufer ist verpflichtet, sein ersteigertes Kunstobjekt binnen 14 Tagen nach Erteilung des Zuschlags abzuholen. Optional ist ein Versand möglich – dieser erfolgt nur auf Wunsch und nach schriftlicher Instruktion des Käufers und auf dessen Kosten. Der Käufer selbst ist für die Abholung oder Transport-Organisation verantwortlich. Die Warenausgabe erfolgt erst nach Eingang der Zahlung. Gerät der Käufer mit der Abholung in Verzug und erfolgt diese trotz Mahnung nicht, kann der Versteigerer im Namen des Einlieferers Verzugsschadenersatz verlangen.

The Art Organisation bleibt es vorbehalten, das besagte Objekt erneut zu versteigern und seinen Schaden – wie auch beim Zahlungsverzug in Ziffer 6 – beim Käufer geltend zu machen. Ferner behält sich The Art Organisation vor, die Objekte im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einer Spedition einzulagern und versichern zu lassen. Im Falle einer Einlagerung in den eigenen Räumen berechnet The Art Organisation 5 % des Bruttoverkaufspreises.


8.

Sämtliche zu versteigernden Kunstobjekte können vor der Auktion in den Räumlichkeiten The Art Organisation besichtigt und geprüft werden. Sie sind gegebenenfalls gebraucht und werden ohne Haftung des Versteigerers für Sachmängel und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung in der Beschaffenheit, in welcher sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden, zugeschlagen. Die Katalogbeschreibungen, die nach bestem Wissen und Gewissen verfasst werden, sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen nur der Information – sie stellen keinen Bestandteil der Beschaffenheitsvereinbarung dar.


9.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die der ursprünglichen Intention der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Künstler*innen Bewerbung
Bieter*innen Registrierung